Unterlagen für Institutionen
Fassung 1.0 · Zuletzt geändert September 2026
Als PDF herunterladenEntwurf, nicht in Kraft
Dieser Text wurde noch nicht anwaltlich geprüft und bindet keine Seite. Wir veröffentlichen ihn, damit du sehen kannst, worauf wir uns einlassen wollen, und uns frühzeitig sagen kannst, wenn etwas darin für deine Institution nicht funktioniert.
Wenn eine Hochschule, ein Institut oder eine andere Organisation Acadex so einsetzt, dass wir personenbezogene Daten in ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab.
Der Vertrag beschreibt nicht nur allgemein, dass Acadex Daten verarbeitet.
Er legt fest:
Bei einem institutionell bereitgestellten Acadex-Account kann die jeweilige Institution Verantwortlicher für die fachliche Verarbeitung ihrer Nutzenden sein.
Das kann insbesondere betreffen:
Acadex verarbeitet diese Daten dann nach den dokumentierten Weisungen der jeweiligen Institution.
Daneben gibt es Verarbeitungsvorgänge, für die Acadex selbst verantwortlich ist – beispielsweise bestimmte Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- und minimal gehaltene Produktmetriken.
Diese Rollen werden im AVV voneinander abgegrenzt.
Unser AVV enthält insbesondere Regelungen zu:
Welche Verarbeitung Acadex im Auftrag übernimmt und wie lange diese Verarbeitung dauert.
Welche Funktionen Acadex für die jeweilige Institution bereitstellt und wofür personenbezogene Daten dabei verarbeitet werden.
Welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden können und welche Personengruppen davon betroffen sein können.
Acadex verarbeitet die im Auftrag erhaltenen personenbezogenen Daten nur nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung etwas anderes verlangt.
Personen mit Zugriff auf die entsprechenden Daten werden auf Vertraulichkeit verpflichtet.
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Acadex werden als eigene Anlage zum AVV dokumentiert.
Der AVV regelt, unter welchen Voraussetzungen weitere Auftragsverarbeiter eingesetzt werden dürfen und wie Institutionen über Änderungen informiert werden.
Acadex unterstützt die Institution bei der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Rechte ihrer Nutzer, soweit dies für die jeweilige Verarbeitung erforderlich ist.
Der AVV beschreibt, wie Acadex institutionelle Kunden informiert, wenn ein relevanter Datenschutz- oder Sicherheitsvorfall bekannt wird.
Es wird geregelt, was nach Ende der Auftragsverarbeitung mit den im Auftrag verarbeiteten Daten geschieht.
Acadex stellt die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit institutionelle Kunden die Einhaltung der vereinbarten Datenschutzmaßnahmen beurteilen können.
Acadex ist nicht an einen einzelnen KI-Anbieter gebunden.
Technisch können unterschiedliche Modelle und Verarbeitungspfade unterstützt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder dieser Anbieter automatisch Daten einer Institution erhält.
Im AVV beziehungsweise dessen Anlagen wird dokumentiert, welche Anbieter und Providerprofile für die jeweilige Institution tatsächlich zulässig sind.
Dass Acadex ein Modell wie Gemini, Claude, GPT oder Mistral unterstützt, sagt noch nicht vollständig aus, wie eine Anfrage verarbeitet wird.
Ein Modell kann über unterschiedliche technische Pfade erreichbar sein.
Diese können sich beispielsweise unterscheiden hinsichtlich:
Deshalb dokumentieren wir nicht nur Modellnamen, sondern – soweit erforderlich – das tatsächlich freigegebene Verarbeitungsprofil.
Eine Institution kann festlegen, welche Modellanbieter und Verarbeitungsprofile in ihrem Acadex-Account erlaubt sind.
Beispielsweise kann vereinbart werden:
Diese Vorgaben werden nicht nur als organisatorische Regel hinterlegt.
Sie werden technisch in der Acadex-Konfiguration durchgesetzt.
Ein einzelner Nutzer kann innerhalb eines entsprechend eingeschränkten Accounts keinen nicht freigegebenen Provider aktivieren.
Wenn Acadex künftig einen weiteren Modellanbieter integriert, bedeutet dies nicht, dass dieser Anbieter sofort Daten bestehender institutioneller Kunden erhält.
Ein neuer Verarbeitungspfad wird erst dann für eine Institution genutzt, wenn er mit deren Konfiguration vereinbar und entsprechend freigegeben ist.
Soweit dadurch ein neuer Unterauftragsverarbeiter relevant wird, greifen die im AVV vereinbarten Informations- und Widerspruchsregelungen.
Acadex erstellt auf eigener Infrastruktur einige begrenzte Betriebs-, Produkt- und Geschäftskennzahlen.
Dazu können beispielsweise gehören:
Diese Verarbeitung wird im AVV von der eigentlichen Auftragsverarbeitung fachlicher Inhalte getrennt.
Gesprächsinhalte, Dokumente, gespeicherte Erinnerungen und Forschungsanfragen werden nicht für eigene Product-Analytics-Zwecke von Acadex ausgewertet.
Weitere Informationen dazu findest du in unserer:
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Acadex werden als eigene Anlage zum AVV dokumentiert.
Darin beschreiben wir unter anderem:
Die TOM beschreiben den tatsächlichen technischen und organisatorischen Zustand.
Geplante Maßnahmen werden nicht als bereits umgesetzt dargestellt.
Technische und organisatorische Maßnahmen ansehen →
Unsere öffentliche Seite zu externen Diensten zeigt, welche Anbieter grundsätzlich zum Einsatz kommen können.
Für eine konkrete Institution ist jedoch entscheidend, welche davon tatsächlich personenbezogene Daten dieser Institution verarbeiten.
Deshalb unterscheidet Acadex zwischen:
technisch unterstützt
und
für diese Institution freigegeben.
Die tatsächliche Konfiguration wird im institutionellen AVV beziehungsweise dessen Anlagen dokumentiert.
Externe Dienste & Unterauftragsverarbeiter ansehen →
Technische Systeme entwickeln sich weiter.
Acadex kann beispielsweise:
Eine solche Änderung verändert nicht automatisch die vertraglich zulässige Verarbeitung einer Institution.
Wenn ein neuer Unterauftragsverarbeiter für die institutionelle Verarbeitung eingesetzt werden soll, informieren wir nach Maßgabe des AVV vor dessen Einsatz.
Ja.
Wenn eine Hochschule oder Organisation einen eigenen Standardvertrag zur Auftragsverarbeitung verwendet, können wir diesen prüfen.
Wir bestehen nicht darauf, dass ausschließlich unser eigenes Vertragsmuster verwendet wird.
Wichtig ist, dass der Vertrag die tatsächliche technische Verarbeitung korrekt beschreibt.
Für eine institutionelle Prüfung können wir insbesondere folgende Unterlagen bereitstellen:
Acadex befindet sich noch im Early Access.
Unsere Datenschutz- und Sicherheitsdokumentation entwickelt sich deshalb gemeinsam mit der technischen Plattform weiter.
Wir versionieren AVV und TOM und aktualisieren sie, wenn sich relevante Verarbeitungsvorgänge oder Sicherheitsmaßnahmen verändern.
Wir dokumentieren dabei lieber einen offenen Punkt als eine Garantie, die technisch noch nicht erfüllt wird.
Vor einer verbindlichen institutionellen Verwendung wird die endgültige Vertragsfassung juristisch geprüft.
Unsere aktuelle Arbeitsfassung des Auftragsverarbeitungsvertrags enthält:
Keine zwei Hochschulen haben exakt dieselben Anforderungen.
Wenn vor einem Einsatz Fragen zu:
geklärt werden müssen, können wir die konkrete Konfiguration gemeinsam durchgehen.
Institutionellen Einsatz besprechen →
Externe Dienste & Unterauftragsverarbeiter →
Wir sind ein kleines Team in Osnabrück. Wähl den passenden Weg, und du erreichst jemanden, der tatsächlich antworten kann.
Lizenzen für eine Gruppe oder ein Institut, Zahlung per Rechnung, ein Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine Vorführung mit deinem Team.
Sprich mit unsEtwas funktioniert nicht, oder du möchtest wissen, ob Acadex das kann, was du vorhast.
Support erhaltenPresse, Kooperationen oder ein Hinweis, wie gut dein Fachgebiet abgedeckt ist. Letzteres ist für uns wirklich wertvoll.
Nachricht senden